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Was muss bei einem Bleaching beachtet werden?

Ein Bleaching ist im Allgemeinen unbedenklich, es sollte allerdings nicht angewendet werden, wenn eine unbehandelte und nicht ausgeheilte Erkrankung wie eine Zahnfleischentzündung, Parodontitis oder Karies vorliegt. Vor einem Bleaching sollte demnach überprüft werden, ob die Zähne kariesfrei sind und das Zahnfleisch gesund ist.

Ebenso ist davon abzuraten, wenn der Zahnschmelz große Risse aufweist, bei vielen großen Füllungen und überempfindlichen Zähnen. Bei Jugendlichen ist eine Aufhellung nicht immer möglich, da die Pulpa ihrer Zähne (das Zahnmark oder umgangssprachlich der „Zahnnerv“) noch sehr groß ist. Schwangere sollten wegen ihres empfindlicheren Zahnfleisches vorsichtshalber auf das Bleichen verzichten.

Füllungen oder Kronen werden nicht mit aufgehellt. Sie können aber bei der Herstellung an die neue Farbe Ihrer Zähne angepasst werden, so dass sie davon nicht zu unterscheiden sind.

Direkt nach dem Bleichen können die Zähne gelegentlich etwas empfindlicher sein. Dies ist jedoch unbedenklich und klingt meist innerhalb eines oder zweier Tage wieder völlig ab. Bei Bedarf können die Zähne mit einem speziellen Fluoridpräparat bestrichen werden.

Vor dem Bleichen ist eine professionelle Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis zu empfehlen, da auf diese Weise vorab alle Beläge und aufliegende Verfärbungen entfernt werden. Allein damit werden die Zähne in der Regel schon weißer. Außerdem kann das Bleichmittel Verunreinigungen nicht durchdringen, was bei vorliegendem Zahnstein und anderen Belägen zu unbefriedigenden Ergebnissen führen könnte.

In unserer Praxis beraten wir Sie gern dazu, was Sie beim Bleaching beachten sollten!